World Wide Web und Zollhäuschen

15.12.2023

von Dirk Hermann Voß


Europa und seine nationalen Regierungen scheinen sich bisweilen in unterschiedlichen Universen und Jahrhunderten zu bewegen. Beim Zukunftsthema einer effi-zienten gesetzlichen Regulierung digitaler Dienste im Bereich der Europäischen Union haben das Europaparlament und der EU-Ministerrat mit der Verabschiedung des Digital Services Act und des Digital Markets Act eine europäische Gesetzgebung aufgesetzt, die dem 21. Jahrhundert und seinen Herausforderungen angemessen ist und den Bürgern Europas ab 2024 ein spürbares Mehr an Sicherheit im World Wide Web bringen wird.

Dirk Hermann Voß, Internationaler Vizepräsident der Paneuropa-Union
Dirk Hermann Voß, Internationaler Vizepräsident der Paneuropa-Union

Die Gesetzgebung wird die Aktivitäten der bisher im rechtsfreien Raum operierenden internationalen Digitalkonzerne innerhalb der EU als Teil einer umfassenden europäischen Digitalstrategie einheitlich regeln und unterschiedliche Regulierungsziele – wie allgemeine Haftungsregelungen, detaillierte Verbraucherschutzvorschriften sowie Transparenzregeln für „Big Tech“-Algorithmen – in einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen spannen. Zu den wichtigsten Neuerungen dabei gehören die direkten Durchsetzungsbefugnisse der Europäischen Kommission sowie bei Verstößen gravierende Bußgelder in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Ziel ist die Schaffung eines sicheren digitalen Umfelds, das frei von rechtswidrigen Inhalten ist, und die Verbesserung und Stärkung des Schutzes der europäischen Grund- und Verbraucherrechte sowie des Daten- und Kinderschutzes.
Als EU-Verordnung gilt der Digital Services Act unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. US-amerikanische und chinesische Digital-Konzerne hätten sich eine derart fortschrittliche  europäische Gesetzgebung noch vor wenigen Jahren nicht in ihren schlimmsten Alpträumen vorstellen können.
Bei einem anderen Zukunftsthema, der Eindämmung illegaler Einwanderung in den EU-Raum, agieren die nationalen Regierungen – allen voran die deutsche Bundesregierung – hilflos und vermehrt rückwärtsgewandt, wobei neuerdings wieder auf ein längst überwunden geglaubtes und nachweisbar ineffektives Instrument vergangener Jahrhunderte zurückgegriffen werden soll: Stationäre Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen! Solche Kontrollen mit Zollhäuschen und Schlagbäumchen haben, als sie in grauer Vorzeit des Schengen-Raumes noch Standard waren – anders als die hocheffektive Schleierfahndung beiderseits der Grenze – rein gar nichts zur Kriminalitätsbekämpfung an den Binnengrenzen beigetragen und dienten allenfalls als Fetisch nationaler Sicherheitspolitiker. Die Gewerkschaft der Polizei, die bei Grenzkontrollen über die weitaus größte Praxiserfahrung verfügt, hat deshalb die Bundesinnenministerin geradezu angefleht, diesen Unsinn doch bitte zu unterlassen. Ohne Erfolg! Wer aber angesichts zunehmender Wählerstimmen für die National-Populisten der AfD die Menschen glauben machen will, daß illegale Migration und Schleuserkriminalität durch stationäre – und daher vorhersehbare – Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wirksam bekämpft werden können, denkt in den Kategorien alten nationalen Imponiergehabes, ist grenzenlos naiv oder ein Scharlatan.
Effektiver Grenzschutz läßt sich ausschließlich durch die gemeinschaftliche Sicherung der Außengrenzen der EU und begleitend hierzu durch eine flexible grenzüberschreitende Schleierfahndung erreichen. Dazu bedarf es einer schnellen personellen Aufstockung des Grenzschutzes der EU um mehr als 100.000 Personen sowie der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Schiffen, wie dies die Paneuropa-Union seit Jahrzehnten fordert. Die Gartenzwerg-Nationalisten schaffen keine Sicherheit, sondern sind selbst das größte Sicherheitsrisiko, weil sie einer illusionären Scheinsicherheit anhängen, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zum Schaden von Europas Bürgern nicht gerecht wird.