Wie demokratisch kann Europa sein?

16.10.2012
von Bernd Posselt MdEP

Heißt mehr Europa automatisch weniger Demokratie und mehr Demokratie zwangsläufig weniger Europa? Mit dieser alten Streitfrage, die durch die Schuldenkrise der Nationalstaaten und den derzeitigen Wirtschaftskrieg gegen Europa neue Aktualität erhalten hat, setzt sich der Präsident der Paneuropa-Union Deutschland vor dem Hintergrund der 33jährigen Geschichte des direkt gewählten Europaparlamentes auseinander.

Der ehemalige Chefvolkswirt der Deutschen Bundesbank und später der Europäischen Zentralbank, Otmar Issing, ließ sich jüngst in einem Gastkommentar in der Financial Times Deutschland verleiten, ein ihm fremdes Parkett zu betreten, indem er eine Antwort auf die Frage suchte: „Sollte Europa eine politische Union anstreben?” Sein Nein erstreckte sich über vier Spalten, wobei er unter den mit einer solchen Union verbundenen Zumutungen aufzählte, daß dann „ein europäisches Parlament geschaffen werden” müßte.
Hat dieser altgediente Monetarist die Straßburger Parlamentsgeschichte seit der ersten Europawahl vom 10. Juni 1979 überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, oder will er nur auf die in gewissen deutschen Professorenkreisen grassierende Ansicht anspielen, diese europäische Volksvertretung sei eigentlich gar keine?
Anders als von einigen Kommentatoren behauptet, war das europäische Projekt der Moderne von Anfang an ein demokratisches und parlamentarisches. Schon in seinem ersten Aufruf von 1922, der diesen Herbst 90 Jahre alt wird, sprach der Gründer der Paneuropa-Union, Richard Graf Coudenhove-Kalergi, von einer freiheitlichen Bundesrepublik Pan-Europa, die nur durch den Willen der Europäer geschaffen werden könne. In seinem wegweisenden Buch „Pan-Europa” von 1923 entwickelte er bereits erstaunlich konkrete Gedanken für eine paneuropäische Verfassung, wobei er ein Zweikammerparlament vorschlug, das aus einem Völkerhaus mit gewählten Abgeordneten und einem Staatenhaus aus den Vertretern der europäischen Regierungen bestehen sollte.
Ab 1949, als auch Europas Staaten zumindest im frei gebliebenen Westen einsahen, daß sie zu Trägern der europäischen Einigung werden mußten, um ihre Bürger gegen Unterdrückung und militärische Gewalt zu schützen, unternahmen sie in Straßburg mehrere Versuche, so etwas wie einen europäischen Parlamentarismus zu etablieren. Sie schufen für die heute noch bestehende lose Gemeinschaft des Europarates dessen Par-
lamentarische Ver- sammlung, für
die als Sechsergemeinschaft beginnende jetzige EU zuerst die EGKS-Versammlung, die schließlich in das Europäische Parlament mündete.
Alle diese Institutionen leisteten Europa in den dreißig Jahren zwischen 1949 und 1979 wertvolle Dienste, verfügten jedoch über ein Manko, nämlich, daß sie aus Delegierten der nationalen Parlamente zusammengesetzt waren. Vollblutdemokraten wie Franz Josef Strauß oder Otto von Habsburg sprachen damals leicht kritisch von „Nebenerwerbseuropäern”, nicht weil sie deren europäisches Engagement in Zweifel zogen, wohl aber ihre Möglichkeit, neben intensiver Wahlkreisbetreuung und einem zeitaufwendigen nationalen Mandat auch noch eine europäische Exekutive oder gar deren Verwaltung kontrollieren zu können.
In den siebziger Jahren wuchs der Druck aus den Völkern heraus, endlich eine Direktwahl für Straßburger Abgeordnete einzuführen, was vor allem Belgiens herausragender Premierminister, der christliche Paneuropäer Leo Tindemans, zur Forderung auf Regierungsebene erhob. Als dennoch nichts geschah, war es nicht zuletzt der damals noch recht junge Helmut Kohl, der sich kämpferisch der Idee der Schaffung einer europäischen Demokratie annahm. Bei den II. Paneuropa-Tagen der Paneuropa-Union Deutschland 1976 in Aachen rief der damalige Kanzlerkandidat der CDU/CSU zur Gründung eines von allen EG-Bürgern gewählten Europaparlamentes auf. Im ersten persönlichen Gespräch, das ich als junger Bundesvorsitzender der Paneuropa-Jugend, auf einer Holzbank auf dem Aachener Katschhof hockend, mit ihm führen durfte, legte er noch eins drauf: Sollten engstirnige Nationalisten und Bürokraten die Direktwahl weiterhin blockieren, werde er einfach in der Bundesrepublik eine solche durchführen.
Kohl schaffte damals zwar noch nicht den Sprung ins Amt des Bundeskanzlers, doch gehörte er zu jenen, die den Druck erzeugten, der schließlich die Europawahlen vom 10. Juni 1979 ermöglichte. Diese wurden zur Geburtsstunde eines lebendigen, kämpferischen, und interessanten Vielvölkerparlamentes, das nun auf eine 33jährige Erfolgsgeschichte verweisen kann. Es entwickelte gut funktionierende übernationale Strukturen wie Ausschüsse und Fraktionen, die dem Ganzen Halt geben und dennoch mehr Freiheit für den einzelnen Abgeordneten ermöglichen als die meisten nationalen Parlamente. Es fand zu einem starken Selbstvertrauen, das sich aus dem Bewußtsein, direkt demokratisch legitimiert zu sein, ebenso speiste wie aus dem Auftrag, die Integration unseres Erdteiles als politischer Motor voranzutreiben.
Bei fast allen Vertragsreformen, vor allem bei jenen von Luxemburg, Maastricht, Amsterdam und Lissabon, gehörte Straßburg zu den Gewinnern und errang umfassende Rechte. Heute macht das Europaparlament die Mehrheit aller Gesetze, die auf unserem Kontinent gelten, befindet über internationale Abkommen, Beitritte und Ausschlußverfahren von Staaten, wählt den Kommissionspräsidenten sowie die Kommission und kann sie auch stürzen. Seine Haushalts-, Kontroll- und Fragerechte sind schärfer als die vieler nationaler Parlamente und werden meist auch offensiver ausgeübt. Lediglich über die Einnahmenseite kann das Parlament nicht befinden, dies bleibt richtigerweise den Mitgliedstaaten vorbehalten, ebenso Vertragsänderungen einschließlich jener, die den Sitz der Organe betreffen. Das Europaparlament ist allerdings gefragt, wenn ein Konvent zur Änderung der vertraglichen Grundlagen einberufen wird, und ist in diesem stark vertreten.
Der Lissabon-Vertrag hat darüber hinaus auch die Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der nationalen Parlamente in der EU erheblich verbessert sowie deren Zusammenarbeit mit Straßburg spürbar erweitert. Daß dennoch zunehmender Unmut über eine angeblich „undemokratische” Entwicklung der EU laut wird, hängt mit der Vorliebe der EU-Regierungen zusammen, hinter verschlossenen Türen und möglichst nur intergouvernemental zu entscheiden, mit dem Machtverlust der Parlamente innerhalb der Nationalstaaten – der allgemeine Gründe, aber auch mit der intergouvernementalen Methode zu tun hat –, sowie mit der Entfremdung zwischen Wählern und Gewählten, die den Parlamentarismus insgesamt belastet.
Gegen das Europäische Parlament und gegen das Funktionieren einer europäischen Demokratie wird vielerlei vorgebracht: Die angeblich geringe Durchsichtigkeit europäischer Entscheidungsprozesse, das Fehlen einer europäischen Öffentlichkeit, sowie die Wiedergeburt einer souveränistisch-jakobinischen Ideologie, wonach eine richtige Demokratie eigentlich nur im nationalstaatlichen Rahmen möglich sei.
Vor allem deutsche Verfassungsrichter und -rechtler mit ihrem politischen und publizistischen Anhang neigen zunehmend dazu, die plötzlich wieder gerne „Nationalstaat” genannte Bundesrepublik zur „allein demokratisch legitimierten” Festung gegen weitere substantielle Kompetenzübertragungen auf die europäische Ebene auszubauen. Dabei berufen sie sich auf das Grundgesetz, was sich weder aus dessen Inhalt noch aus aus dessen historischen Ursprüngen erschließt. Schon in der Präambel der bundesdeutschen Verfassung – deren Dauerhaftigkeit und Legitimität übrigens niemand ernsthaft in Zweifel zieht, obwohl sie niemals durch ein Referendum beschlossen, sondern von einem Parlamentarischen Rat verabschiedet wurde – heißt es wörtlich: „... von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.” Man empfand sich weder bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 noch nach der Wiedervereinigung von 1990, als der Text überarbeitet wurde, als völlig selbständige Nation, die mit den anderen Europäern, wenn überhaupt, nur lose verbunden sei, sondern als Glied eines historisch gewachsenen Körpers namens Europa.
Interessant ist auch, daß der erste deutsche Bundestag, in dem viele Abgeordnete saßen, die unter der Leitung Konrad Adenauers das Grundgesetz formuliert und beschlossen haben, Ende 1950 nicht nur 18 deutsche Delegierte für die Konsultativversammlung des Europarates wählte, sondern diesen in einer nur von den Kommunisten abgelehnten Entschließung einen inhaltlichen Auftrag mit auf den Weg gab: Dem Europarat solle eine Resolution vorgelegt werden, wonach eine „übernationale Bundesgewalt für Europa” zu schaffen sei, die sich auf allgemeine, freie Wahlen gründe und über gesetzgebende, ausübende und richterliche Kompetenzen verfüge. Diese solle die wirtschaftliche Einheit Europas auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit herbeiführen, eine gemeinsame, dem Frieden der Welt dienende europäische Außenpolitik ermöglichen, die Gleicheit der Rechte aller europäischen Völker herstellen und sichern sowie die Grundrechte und menschlichen Freiheiten der europäischen Bürger garantieren und unter Rechtsschutz stellen.
Wenn man diese eindeutige Beschlußlage der politischen Gründergeneration unseres Staatswesens außerdem noch in den Zusammenhang mit der Tatsache stellt, daß alle bundesdeutschen Parteien in den folgenden Jahrzehnten einen europäischen Bundesstaat mit gemeinsamem Parlament und einer von diesem gewählten Regierung forderten, wird der europapolitische Konsens spürbar, der bis in die neunziger Jahre hinein bestand. Kein Bundesverfassungsgericht wäre in dieser Ära auf die Idee gekommen, Demokratie primär oder gar ausschließlich nationalstaatlich zu definieren.
Heute ist es durchaus verdienstvoll, wenn sich Karlsruhe bemüht, innerstaatlich die Stellung des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zu stärken und auch darauf hinzuweisen, daß es bei der Übertragung von Zuständigkeiten der Landes- oder Bundes- auf die EU-Ebene keine demokratie- und parlamentsfreien Räume geben darf. Mit der Karlsruher Begründung des Lissabon-Urteils wuchs jedoch eine mächtige publizistische und politische Strömung heran, die es so in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten nicht gibt und die zwei neue Lehrsätze verkündet.
Der eine lautet, daß „Kernkompetenzen” der Staatlichkeit, wie immer man sie definieren mag, nicht an eine europäische Ebene übertragen werden dürfen, zumindest nicht ohne Referendum. Entspricht dies aber dem europäisch-föderalistischen Geist der Väter und Mütter des Grundgesetzes, der uns die längste Friedensperiode der Geschichte und die deutsche Wiedervereinigung beschert hat? Und warum sollte ein Bundestag nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit auch Kernkompetenzen etwa auf dem Gebiet der Außen- und Verteidigungspolitik an ein Europäisches Parlament übertragen können, wo doch die deutsche Verfassung selbst auch parlamentarischen Ursprungs ist und nicht einem Referendum entspringt?
Das zweite Dogma dieser Denkrichtung ist jenes von der mangelnden demokratischen Qualität des Europaparlamentes, das deshalb nicht zentrale Aufgaben des Bundestages übernehmen könne. Abgesehen davon, daß in anderen EU-Mitgliedstaaten dieses Problem nicht so gesehen wird, hat es auch die Deutschen bisher nicht davon abgehalten, führend und oftmals streitig mit Paris sowie erst recht mit London für mehr Supranationalität, mehr EU-Kompetenzen sowie mehr Zuständigkeiten für das Europaparlament zu werben und dies bei mehreren Vertragsänderungen auch durchzusetzen.
Wenn dem Europaparlament Mangel an Proportionalität vorgehalten wird, so ignoriert dies die Wirklichkeit auch in den ältesten Demokratien der Erde. Französisches und britisches Mehrheitswahlrecht, das System der Wahlmänner für die Präsidentenwahlen in den USA und die Tatsache, daß dort jeder Staat, egal wieviele Einwohner er hat, zwei gewählte Senatoren in das mächtigere der beiden Parlamentshäuser entsendet, haben nie dazu geführt, daß diesen Ländern ihr demokratischer Charakter abgesprochen wurde.
Im Zweikammersystem der EU ist demokratische Legitimität dreifach gegeben. Im Staatenhaus, also im Rat, besteht ab 2014 die doppelte Mehrheit, das heißt, bei jeder Abstimmung werden sowohl die Staaten als auch die Nasen gezählt. Ein legislativer Beschluß kommt dort nur dann zustande, wenn hinter ihm sowohl die Mehrheit der Regierungen steht als auch die von diesen repräsentierten Völker die Mehrheit der EU-Bürger sind. So sollen sowohl die kleinen Staaten davor bewahrt werden, einfach überrannt, als auch die einwohnerstarken davor, von einer bevölkerungsmäßigen Minderheit in der Gemeinschaft majorisiert zu werden.
In der anderen Kammer, im Europaparlament, herrscht degressive Proportionalität. Die künftig 751 Mandate – derzeit sind es vorübergehend etwas mehr – werden so auf die Mitgliedstaaten verteilt, daß der Kleinste sechs, der größte 96 hat. Die Mindestzahl soll dafür sorgen, daß auch Malta oder Luxemburg über Mandatare der verschiedenen Parteien verfügen, die Obergrenze soll verhindern, daß die Straßburger Volksvertretung so groß wird, daß sie nicht mehr handlungsfähig wäre. Bei den Ländern, bei denen die Einwohnerzahl zwischen der Ober- und der Untergrenze liegt, sorgt das Prinzip der degressiven Proportionalität dafür, daß es nicht zu groben Ungerechtigkeiten kommt. Jedenfalls ist das Europaparlament proportionaler gestaffelt als der deutsche Bundesrat oder der US-Senat. Wer darauf hinweist, daß diese von der totalen Proportionalität des US-Repräsentantenhauses und der weitgehenden, die der deutsche Bundestag trotz Fünf-Prozent-Hürde wiederspiegelt, ausgeglichen werden, sollte den europäischen Institutionen entsprechend die Doppelte Mehrheit im Rat zugute halten. Abgesehen davon hält niemand den Deutschen Bundestag davon ab, eine Vertragsänderung in die Wege zu leiten, die die Mandatsverteilung zwischen den Mitgliedstaaten im Europaparlament verbessert. Entlarvenderweise haben jedoch bei der letzten EU-Reform einige besonders europaskeptische nationale Politiker im internen Kreis offen zugegeben, sie seien gar nicht für mehr Proportionalität, weil dies Kompetenzübertragungen auf das Europäische Parlament erleichtern würde.
Wer Demokratie nicht im radikaljakobinischen Sinn als perfektionistische Ideologie, sondern als pragmatisches Prinzip freiheitlicher Politikgestaltung begreift, wird nicht nur akzeptieren, daß die verschiedenen regionalen und nationalen Demokratieformen extrem unterschiedlich sind und nicht einfach ins Raster gewisser deutscher Verfassungstheoretiker passen, er wird auch wissen, daß eine kontinentale Vielvölkerdemokratie anders funktioniert als ein zentralistischer Nationalstaat.
Doktrinäre Nationalstaats-Demokraten postulieren, der Demos könne nur ein fest abgegrenztes Volk sein. Dabei wurde kein Begriff in den letzten Jahrhunderten so schillernd vielfältig definiert wie Nation oder Volk. Ist Nation die Sprachgemeinschaft, die sich einen Staat schafft, wie dies dem Herderschen Nationsbegriff entspricht, oder schafft sich der Staat eine Nation, wie dies die absolutistischen französischen Könige sowie in deren Tradition die „République une et indivisible” der Französischen Revolution taten? Ist Nation eine „Blutsgemeinschaft”, wie dies das 19. Jahrhundert schwärmerisch verkündete und, mit schrecklichen Folgen im 20. Jahrhundert, durch Veränderung von Staatsgrenzen abzusichern versuchte, oder ein Reich des Geistes, wie dies Coudenhove formulierte, der Nation und Staat trennen wollte? Waren meine beiden Großväter, der eine ein deutschsprachiger Böhme, der andere ein deutschsprachiger Steirer mit slowenischen und mährischen Vorfahren, Angehörige des deutschen, des böhmischen, des steirischen oder des österreichischen Volkes – oder einfach nur vaterlandslose Gesellen? Die Habsburgermonarchie war in ihren letzten Jahrzehnten eine beginnende Vielvölker-demokratie, deren Entwicklungschancen durch ihre Zerschlagung nach dem Ersten Weltkrieg zu Lasten aller Völker nicht entsprechend dem Mährischen Ausgleich von 1905 erprobt, sondern zerstört wurden. Meine väterliche Familie gehörte, ohne jemals gefragt zu werden und ohne ihren Wohnort Gablonz an der Neiße zu verlassen, zuerst zur deutschböhmischen Volksgruppe im alten Österreich, danach zum minderheitenblinden demokratischen Zentralstaat Tschechoslowakei und schließlich zum diktatorischen Deutschland, bis man das Problem dadurch „löste”, daß die Volksgrenzen durch Vertreibung den angeblichen Nationalstaatsgrenzen angepaßt wurden.
Sind die Schweizer eine Nation, oder zählen die Deutschschweizer eigentlich zur deutschen, ihre italienischsprachigen Landsleute zur italienischen und die frankophonen zur französischen Nation, wenn man den Volksbegriff rein sprachlich definiert? Ist die Schweiz etwa undemokratisch, und könnte man sie nur durch Aufteilung demokratisieren? Was ist mit den Bewohnern des heutigen Klein-Österreich, die sich nach Zerschlagung der Vielvölkermonarchie zuerst als zweiten deutschen Staat definierten und heute Wert darauf legen, eine eigene österreichische Nation zu bilden?
Weder die Demokratie noch der Nationsbegriff taugen für scheinbar wissenschaftliche Radikaldefinitionen oder für ideologisches Eiferertum, sollen sie nicht ihren humanitären und freiheitssichernden Charakter verlieren. Die bayerische Verfassung geht vom bayerischen Volk aus, das Grundgesetz vom deutschen, das es in seiner Präambel aber ausdrücklich den einzeln aufgezählten Ländern zuordnet. Schon Richard Graf Coudenhove-Kalergi und Franz Josef Strauß pflegten darauf hinzuweisen, daß es ohne weiteres möglich sei, Bayer, Deutscher und Europäer zu sein, wie zuvor Bayer und Deutscher. Zu den beiden vorhandenen Ebenen müsse eben noch eine dritte hinzugesellt werden, genauso demokratisch legitimiert und genauso parlamentarisch organisiert.
Die europäische Einigung stellt den Staatscharakter der Mitgliedstaaten genauso wenig in Frage wie die Bundesrepublik Deutschland den Staatscharakter der deutschen Länder. Die Europäische Union könnte durch Relativierung des Monopolanspruchs der nationalstaatlichen Ebene und durch Weiterentwicklung des Europa der Regionen, gemeinsam mit einer deutschen Föderalismusreform, sogar maßgeblich dazu beitragen, daß die Bundesländer etwas von dem zurückbekommen, was sie an Eigenständigkeit in den letzten Jahrzehnten verloren haben.
Absurd ist es allerdings, wenn man den Staatscharakter der EU mit ihrer supranationalen, unmittelbar wirksamen Gesetzgebung und ihrer wesentlichen Schutzfunktion gegenüber weltweiten Gefahren leugnet, die Staatlichkeit Bremens hingegen als selbstverständlich ansieht. Dem Prinzip der geteilten Souveränität, wie es in der Adenauer-Ära entwickelt wurde, entspricht das in der Praxis bewährte, jetzt aber plötzlich theoretisch in Frage gestellte Prinzip des dreistufigen Parlamentarismus, das Land, Bund und EU ihre jeweils eigene Legitimität zuspricht.
Was sind nun die konkreten Stärken und Schwächen der real existierenden europäischen Demokratie? Von vielen Beobachtern wird das Fehlen eines einheitlichen europäischen Wahlrechts bemängelt. Durch die Verträge und die EU-Gesetzgebung wird nur ein Rahmen vorgegeben, der die Dauer der Legislaturperiode, das Wahldatum, den Status der Abgeordneten, das aktive und das passive Wahlrecht der EU-Bürger, die entweder im Land ihrer nationalen Staatsangehörigkeit oder in ihrem Wohnsitzland wählen können, sowie die Rechtsgrundlagen europäischer Parteienföderationen regelt und zumindest im groben eine Art Verhältniswahlrecht vorschreibt. Trotz jahrzehntelanger Bemühungen, dies zu überwinden, ist die Ausgestaltung der einzelnen nationalen Europawahlsysteme nach wie vor extrem unterschiedlich. Dies hat gewisse Vorteile, was die Verschiedenheit der politischen Kulturen und Traditionen betrifft, ist aber vor allem dort ärgerlich, wo es keine strengen Vorschriften für innerparteiliche Demokratie gibt, wie sie zum Beispiel in Deutschland existieren. In Griechenland oder Österreich können Parteivorsitzende Listenplätze auch völlig freihändig vergeben, ohne zumindest theoretisch die Zustimmung einer gewählten Delegiertenversammlung zu brauchen. Dies schmälert die Unabhängigkeit eines Teils der Abgeordneten gegenüber heimischen Strukturen erheblich.
Ein möglichst wählernahes, zumindest weitgehend harmonisiertes Europawahlrecht in allen 27 Mitgliedstaaten wäre sicher hilfreich. Wegen der besseren Verankerung in der Bevölkerung käme es darauf an, daß die Abgeordneten nicht mehr auf nationalen Listen gewählt werden dürften, sondern nur noch in Ein- oder Mehrmannwahlkreisen. In Deutschland gibt es immerhin die Möglichkeit von Landeslisten, die aber nur von CDU und CSU genutzt wird. Der Vorschlag durchaus idealistischer Europapolitiker, einen Teil der Mandate über Europalisten zu vergeben, ist wegen seiner Volksferne problematisch. Wo an der Basis wären diese Abgeordneten verankert?
Nationalstaatstheoretiker wollen Europaabgeordnete gerne zu bloßen Vertretern ihrer Staaten degradieren. Dies entspricht aber weder deren politischem Bewußtsein noch ihrem Status. Die meisten Straßburger Parlamentarier setzen sich aktiv für die Interessen ihrer Völker und Volksgruppen, ihrer Regionen und ihrer Bürger ein, lassen sich aber nicht von Regierungsapparaten ans Gängelband nehmen. Letzteres würde auch ihrer parlamentarischen Unabhängigkeit und der Verpflichtung widersprechen, stets nur nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, also von niemandem Anweisungen entgegenzunehmen. Als in Bayern gewählter Europaabgeordneter orientiere ich mich zuerst an den weltanschaulichen Prinzipien, denen ich verpflichtet bin, dann an regionalen und zuweilen auch nationalen Gesichtspunkten, vor allem aber auch am Gemeinwohl Europas. Ingo Friedrich als langjähriger Vizepräsident des Europaparlamentes hat erst unlängst einen interessanten Beitrag zur Demokratiedebatte in der EU geleistet, indem er darauf hinwies, daß es sowohl ein regionales und nationales als auch ein europäisches Gemeinwohl gebe, die meistens übereinstimmten und im Konfliktfall entsprechend dem Gewissen des frei gewählten Abgeordneten gegeneinander abgewogen werden müßten.
Zu den Stärken des Europaparlamentes gehört es, daß die Abgeordneten keinem Fraktionszwang unterliegen. Sie gehören großen übernationalen Fraktionen an, innerhalb derer sie national bunt gewürfelt, weil nach dem Alphabet gereiht sitzen. Sie sind nicht nur freier als die meisten nationalen Abgeordneten, weil sie nicht strikt in Regierungs- und Oppositionslager unterteilt sind; die Möglichkeiten eines aktiven Abgeordneten, Mehrheiten zu schaffen und als Einzelner erheblichen Einfluß auf die Politik des Hauses auszuüben, sind im Europaparlament einzigartig.
Der Vorwurf von Antieuropäern, daß es in Straßburg keine echte Opposition gebe, weil dort fast alle Volksvertreter Pro-Europäer seien, geht fehl. Auch im nationalen Parlament oder im Gemeinderat wird Opposition nicht daran bemessen, ob ein Abgeordneter für oder gegen Frankreich beziehungsweise für oder gegen Toulouse ist.
Im Plenum und in den Ausschüssen prallen die Meinungen durchaus heftig aufeinander – in Fach- und Interessenfragen, aber auch bei ideologischen und weltanschaulichen Themen. Darüber wird leider viel zu wenig berichtet, was den Bürgern erschwert, bei den Europawahlen die Unterschiedlichkeit der jeweiligen politischen Formationen zu erkennen. Dies ist neben generell mangelnder Information einer der Hauptgründe für die oftmals nicht allzu große Wahlbeteiligung.
Zugegebenermaßen ist es schwieriger, im Europaparlament mit seinen von Thema zu Thema wechselnden Koalitionen und Konstellationen zu erkennen, wer was vertritt, als in einem polarisierten Bundestag. Auf der anderen Seite entsprechen das Bewußtsein aller Europaabgeordneten, gemeinsam Gegenpol der Exekutive zu sein, sowie die Vielfalt und Unabhängigkeit der Meinungen, die auch immer etwas Unberechenbarkeit bedeutet, eigentlich der klassischen Idee einer Volksvertretung. Demokratische Kontrolle einschließlich einer sehr harten Haushaltskontrolle wird im Europaparlament nicht nur wie in den meisten nationalen Parlamenten hauptsächlich von der oppositionellen Minderheit ausgeübt, sondern genauso von der Mehrheit, was ihre Wirksamkeit erheblich verstärkt.
Ein Schwachpunkt ist der Mangel an europäischer Öffentlichkeit. Dieser beginnt sich erst langsam abzubauen. Immerhin hat die Eurokrise sichtbar gemacht, daß große europäische Themen durchaus in der Lage sind, auf dem ganzen Kontinent Debatten auszulösen, die allerdings die Gefahr nationaler Emotionalisierungen in sich bergen und mit den Sprachgrenzen zu kämpfen haben. Die Europa-Berichterstattung in den Medien wird aber langsam umfassender und europaweit einheitlicher. Hier spielt vor allem das Internet eine zentrale Rolle, das zum Beispiel der Austragungsort jener Meinungskämpfe war, die im Europaparlament das umstrittene ACTA-Abkommen zu Fall brachten. Obwohl selbst ein Befürworter von ACTA und ein Kritiker medialer Hysteriewellen, sehe ich die immer häufigeren europaweiten Debatten über konkrete vom Europaparlament zu beschließende Gesetze und Verträge sehr positiv.
Zu den schwierigsten Problemen der europäischen Demokratie gehört die Durchsetzung institutioneller Reformen hin zu mehr Gewaltenteilung. Wenn Ministerrat und Parlament bei mittlerweile 90 Prozent der Entscheidungen auf EU-Ebene die beiden gesetzgebenden Kammern sind, muß der Ministerrat seine restlichen Exekutivfunktionen an die Kommission abgeben und das Parlament mit einem Initiativrecht ausgestattet werden.
Völlig unsinnig ist die Behauptung, die Kommission sei von niemandem gewählt. Das Europaparlament muß sowohl den Kommissionspräsidenten als auch das Kollegium der Kommissare mit qualifizierter Mehrheit in ihrem Amt bestätigen, wie dies der deutsche Bundestag bei der Bundeskanzlerin und der bayerische Landtag beim bayerischen Ministerpräsidenten tut. In den Verträgen ist sogar die Verpflichtung enthalten, bei der Auswahl des Kommissionspräsidenten das Ergebnis der Europawahlen zu berücksichtigen. Die einzelnen Kommissare werden vor dem Votum des Plenums von den Fachausschüssen des Europaparlamentes auf Herz und Nieren geprüft und einzeln beurteilt. Der Kommissionspräsident kann und muß ihnen auf Druck der Abgeordneten sogar entweder ihr Amt oder ihre Zuständigkeit nehmen, wenn dies in Straßburg Mehrheitsmeinung ist.
Ein großer Fortschritt für die europäische Demokratie wäre, wenn auch der permanente Präsident des Rats der Staats- und Regierungschefs von der europäischen Volksvertretung bestimmt würde – wobei diese Funktion am besten mit der des Kommissionspräsidenten zusammengelegt werden sollte. Manche plädieren für eine Volkswahl dieses Präsidenten, was den Vorteil einer stärkeren Personalisierung, aber auch den Nachteil einer Schwächung des Parlamentarismus mit sich brächte.
Europas Demokratie ist trotz mangelnder Informationen und Kenntnisse immerhin auf einem vielversprechenden Weg, und die aktuellen, aus der Krise geborenen Debatten könnten sie bei entsprechender politischer Klugheit durchaus voranbringen.