von Dirk Hermann Voß
Seiner Analyse der Europäischen Union als „Weltmacht für die Moderne“ aufgrund ihrer zukunftsweisenden supranationalen Zuständigkeiten und ihrer einzigartigen Regierungsform stellt der internationale Vizepräsident der Paneuropa-Union Dirk Hermann Voß eine historische Beschreibung der eklatanten Funktionsschwäche der bestehenden Nationalstaaten in Europa aus dem Jahre 1929 voran, die unverändert Gültigkeit hat und sich in der Gegenwart in einer beunruhigenden Entfremdung weiter Teile der Bevölkerung gegenüber der politischen Klasse in allen nationalen Hauptstädten ausdrückt.
Einer der bedeutendsten spanischen Denker des zwanzigsten Jahrhunderts, der Philosoph und Soziologe José Ortega y Gasset (* 9. Mai 1883; † 18. Oktober 1955) schrieb unter dem Eindruck der Weimarer Republik 1929 sein Werk „Der Aufstand der Massen“, in dem er ein schonungsloses Urteil über die nationalstaatliche Ordnung Europas und deren irrationale und gefährliche Mythen vorlegte. In einem Essay „Meditación de Europa“, das aus einer Konferenz hervorging, die Ortega 1949 unter dem Titel «De Europa meditatio quaedam» an der Freien Universität Berlin hielt, setzte sich der Zeitgenosse des Paneuropa-Gründers Richard Coudenhove-Kalergi für die Auflösung der europäischen Nationalstaaten und für die Gründung der „Vereinigten Staaten von Europa“ ein. Dies macht ihn neben Coudenhove-Kalergi zu einem der bedeutendsten Vordenker der Europäischen Union von heute. In „Der Aufstand der Massen“ formuliert Ortega y Gasset 1929 unter anderem das Folgende:
„Nach meiner Meinung entspricht das Gefühl des Versagens und der Ohnmacht, das unleugbar auf unserem Leben lastet, dem Mißverhältnis zwischen den Möglichkeiten des heutigen Europa und dem Format seiner politischen Verfassung. ...
Die lange und großartige Vergangenheit Europas hat es auf eine neue Lebensstufe geführt, wo alles sich vergrößert hat; aber seine Strukturverhältnisse, die aus der Vergangenheit herüberdauern, sind zwerghaft und hemmen die Expansionskräfte der Gegenwart …
Die Kreise, die man so lange Nationen genannt hat, erreichten vor einem Jahrhundert etwa ihren größten Umfang. Man kann schon nichts mehr mit ihnen tun, es sei denn, sie überschreiten … Die Nationen, die vorher weiter, offener, durchwehter Raum waren, sind nun Provinz geworden, Binnenland …
Je treuer der Nationalstaat des Abendlandes (daher) seinem wahren Wesen bleibt, umso geradliniger wird er sich zu einem gewaltigen Kontinentalstaat entwickeln …
Nicht was wir gestern waren, sondern was wir morgen sein werden, vereint uns zum Staat.“
Und als Schlußfolgerung schreibt der spanische Denker: „Was haben wir … Besseres zu tun, als das Versprechen zu erfüllen, das wir der Geschichte seit vier Jahrhunderten mit dem Wort Europa geben? Nur das Vorurteil der ‚alten‛ Nationen steht dem entgegen.“
Anachronistische
Nationalstaaten
30 Jahre später – nach einem von Coudenhove-Kalergi prognostizierten Vernichtungskrieg, der Europa in der politischen Bedeutungslosigkeit zur Hälfte als amerikanisches Protektorat und zur anderen Hälfte als sowjetische Kolonie zurückließ, und nach dem Neuanfang mit der Erklärung von Robert Schumann von 1950, dem Vertrag zur Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 und der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) 1957 – analysierte der langjährige deutsche Verteidigungsminister und spätere bayerische Ministerpräsident Franz-Josef Strauß im Jahre 1968: „Die Nationalstaaten sind im heutigen Europa aber allein auf Grund ihrer Größenordnung und Bevölkerungszahl anachronistische Gebilde, die ihre Funktion als lebens- und wettbewerbsfähige Einheiten nicht mehr zu erfüllen vermögen“.
Meilensteine neuer
Staatlichkeit
Seitdem hat die Europäische Union eine supranationale Staatlichkeit entwickelt und auf dem Weg zu den „Vereinigten Staaten von Europa“, die Coudenhove-Kalergi, Ortega y Gasset, Franz-Josef Strauß und andere Paneuropäer seit mehr als hundert Jahren ungeduldig eingefordert haben, beachtlich an Fahrt aufgenommen. Das 1979 erstmals von den Bürgern Europas direkt gewählte Europäische Parlament hat an dieser Entwicklung entscheidenden Anteil und hat sich mehr als vierzig Jahre lang gegen reaktionäre Bestrebungen und teilweise erbitterten Widerstand der Nationalstaaten und ihrer Repräsentanten durchgesetzt.
Meilensteine auf diesem Weg waren die kontinuierliche Erweiterung der EU durch den Beitritt von Dänemark, der Republik Irland und des Vereinigten Königreichs 1973, Griechenlands (1981), Portugals und Spaniens (1986), Österreichs, Schwedens, Finnlands (1995), nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und der Überwindung der Teilung Europas Estlands, Lettlands, Litauens, Polens, Tschechiens, der Slowakei, Ungarns, Sloweniens, Maltas und der Republik Zypern (2004), Rumäniens und Bulgariens (2007) sowie Kroatiens (2013), das Abkommen von Schengen, dem inzwischen alle EU-Staaten mit Ausnahme Irlands angehören, die damit verbundene Öffnung der europäischen Binnengrenzen 1985, die Schaffung des Euro als europäischer Gemeinschaftswährung 2002, die inzwischen in 21 EU-Mitgliedstaaten eingeführt ist und zu den weltweit meistnachgefragten Währungen zählt, der Vertrag von Maastricht 1992, der die Wirtschaftsgemeinschaft zur politischen Gemeinschaft der Europäischen Union weiterentwickelte, und der Vertrag von Lissabon 2007, mit dem die Funktionsweise der EU grundlegend reformiert wurde.
Die Europäische Union von heute ist insgesamt eine eindrucksvolle Erfolgstory moderner Staatlichkeit, die den Anforderungen der Zukunft angemessen ist.
Dies gilt sowohl für die Politikfelder, welche die Europäische Union entweder in ausschließlicher Zuständigkeit oder in geteilter Zuständigkeit zusammen den Mitgliedstaaten wahrnimmt, als auch für die hohe Kompetenz ihres Regierungspersonals und das Zusammenspiel ihrer Institutionen sowie die moderne Gewaltenteilung, die für den Zusammenhalt und die Stabilität einer supranationalen Demokratie von rund 450 Millionen Einwohnern sorgt.
Letzteres läßt die politische Entscheidungsfindung zwar zuweilen mühsam und kompliziert erscheinen, schützt aber Demokratie und Rechtstaat sehr wirksam gegen undemokratisches und autokratisches „Durchregieren“, für das in den USA die aktuelle Trump-Regierung täglich ein unrühmliches Beispiel liefert.
Heute ist die Europäische Union auf Augenhöhe mit den USA und China eine der größten Wirtschafts- und Handelsmächte der Welt. In zentralen Politikfeldern nimmt die EU als kontinentaler supranationaler Staat für ihre Bürger erfolgreich zentrale Aufgaben wahr, die für die Zukunftsfähigkeit ihrer Völker überlebensnotwendig sind und die keine nationale Regierung allein auch nur annähernd erfolgreich erfüllen könnte.
Dazu gehörten die Handels- und Zollpolitik, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU, die kontinentale Energieversorgung, die in der geteilten Zuständigkeit von EU und Mitgliedstaaten liegt, die regulatorische Ordnung der zunehmend digitalen Welt von morgen, in der die Europäische Union schon heute weltweit führend ist und internationale Maßstäbe setzt, gemeinschaftliche Forschungsprojekte auf den Gebieten von Weltraum, Energie und Gesundheit sowie zunehmend die Organisation und Finanzierung von gemeinschaftlichen Rüstungsanstrengungen zur Verteidigung des europäischen Lebensmodells gegen seine Feinde.
Handelspolitik
Die EU befindet sich aktuell in einem konfliktgeladenen geoökonomischen Umfeld, in dem Handelspolitik und bestehende Abhängigkeiten sowohl von den USA als auch von China zunehmend als Waffe genutzt werden, um geopolitische Ziele machtpolitisch durchzusetzen.
Die Handelspolitik der EU-Länder fällt in die ausschließliche gemeinschaftliche Zuständigkeit der Union, die für ihre Mitglieder Abkommen mit Drittstaaten aushandelt. Sie spricht dabei mit einer Stimme und hat so bei internationalen Handelsgesprächen ein unvergleichlich größeres Gewicht, als es einzelne Mitgliedstaaten aufbringen könnten.
Für die EU ist angesichts der sich verändernden Weltlage neben einer Steigerung der Wirtschaftskraft Europas vor allem Abbau von Abhängigkeiten und eine größtmögliche handelspolitische Diversifizierung in den Vordergrund gerückt. Dabei hat die Europäische Union in den letzten Jahren – entgegen manchem Genörgel – große Erfolge erzielt. Sie ist mit einem eigenen funktionierenden Binnenmarkt von 27 Staaten und fast 450 Millionen Menschen sowie einer einheitlichen europäischen Handelspolitik ein globaler Player im Welthandel, der ernstgenommen wird.
Die EU verfügt über ein fast weltweites Netz an bilateralen und regionalen Handelsabkommen, die den Wohlstand ihrer Bürger nachhaltig fördern und zudem – auch als Gegenmodell zur irrationalen und protektionistischen Handels- und Zollpolitik der USA – die Basis für einen regelbasierten weltweiten Handel bilden. Rund 80 EU-Freihandelsabkommen, Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Zollunionen sind aktuell in Kraft.
In jüngster Zeit hat die EU erfolgreich Abkommen im indopazifischen Raum mit Indien, Australien und Indonesien geschlossen, die nicht nur zollfreien Handel zum gegenseitigen Nutzen garantieren, sondern der EU vor allem den Zugang zu wichtigen Rohstoffen wie Nickel, Lithium, Kobalt oder Kupfer öffnen, die zum Beispiel für die wichtige Batterie- und Chip-Produktion und für die Energieerzeugung der Zukunft unentbehrlich sind. Gleichzeitig garantieren die Abkommen Qualitätsstandards für Einfuhren in die EU, die Sicherung geistigen Eigentums oder die Beachtung von Menschenrechten in den Partnerstaaten.
Das im Januar dieses Jahres mit Indien, dem mit fast zwei Milliarden Menschen bevölkerungsreichsten Land der Erde, vereinbarte Freihandelsabkommen ermöglicht der EU den Zugang zu Märkten der Zukunft. Gleiches gilt für das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Canada (CETA), das bereits seit 2017 vorläufig in Kraft ist, oder für das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan, das im Februar 2019 in Kraft trat, und nicht zuletzt für das Abkommens mit dem südamerikanischen Wirtschaftsraum Mercosur mit den Ländern Brasilien, Uruguay, Argentinien und Paraguay, das bereits provisorisch angewandt wird. In Afrika hat die EU mit 18 Ländern Vereinbarungen getroffen – wie etwa das 2024 in Kraft getretene Freihandelsabkommen mit Kenia.
Energiepolitik
Die Energiepolitik ist eine „geteilte Zuständigkeit“ der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union definiert wird. In diesen Bereichen können die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit jedoch nur wahrnehmen, wenn die EU ihre Zuständigkeit nicht ausübt oder entschieden hat, diese nicht auszuüben.
Zu den wichtigsten Zielen der EU-Energiepolitik gehört die nachhaltige Versorgung der Menschen und Unternehmen in Europa mit zuverlässiger, erschwinglicher und sauberer Energie. Die EU verfügt bereits heute über eines der umfangreichsten und widerstandsfähigsten Stromnetze der Welt, das sich über mehr als 11 Millionen Kilometer auf ihrem Binnenmarkt erstreckt und sicherstellt, daß täglich hochwertiger Strom an die Verbraucher geliefert wird.
Der Stromverbrauch in der EU wird bis 2030 voraussichtlich um etwa 60 Prozent steigen. Die Netzwerke müssen daher digitaler, dezentralisierter und flexibler werden. Da 40 Prozent der europäischen Verteilnetze über 40 Jahre alt sind und die grenzüberschreitende Übertragungskapazität bis 2030 verdoppelt werden soll, sind Investitionen von 584 Milliarden Euro notwendig. Das ist nur noch gemeinschaftlich zu bewältigen.
Die EU unterstützt daher europaweite Energieautobahnen und den Ausbau der Energieinfrastruktur, insbesondere die verbesserte Anbindung der iberischen Halbinsel und der baltischen Mitgliedstaaten zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der grenzüberschreitenden Energieversorgung und der Energieunabhängigkeit von Rußland.
Gleichzeitig fördert die EU die Entwicklung und den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie die Forschung im Bereich dezentraler und sicherer Atomenergieanlagen.
Digitale Räume
Weltweit führend ist die EU bei der regulatorischen Gestaltung des digitalen Raums von morgen, um die Nutzer zu schützen und zugleich fairen Wettbewerb zu fördern.
Wegweisend sind in diesem Zusammenhang das Gesetz über digitale Dienste (DSA – Digital Services Act), das seit 2024 für die gesamte EU gilt und Online-Dienste zu mehr Transparenz, besserer Meldung illegaler Inhalte und Schutz der Nutzerdaten verpflichtet; das Gesetz über digitale Märkte (DMA – Digital Markets Act), das große Plattformen wie Alphabet/Google, Amazon, Apple, Meta, Microsoft, ByteDance/TikTok oder Booking.com zu fairem Wettbewerb zwingt und auf dessen Grundlage bei unlauteren Praktiken hohe Strafen verhängt werden können; die Künstliche Intelligenz-Verordnung (AI Act), die weltweit erste umfassende KI-Gesetzgebung, die KI-Systeme basierend auf Risikoklassen reguliert; das Datengesetz (Data Act), das seit September 2025 den fairen Zugriff auf Daten und deren Nutzung regelt, sowie die NIS-2-Richtlinie, die das Cybersicherheitsniveau für kritische Infrastrukturen in Europa deutlich verbessern wird.
Nachholbedarf hat die Europäische Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Hier ist immer noch der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs als Gemeinschaftsorgan der EU das maßgebliche Entscheidungsgremium.Das dort immer noch angewandte Einstimmigkeitsprinzip beeinträchtigt massiv die Handlungsfähigkeit der EU.
Außen- und
Sicherheitspolitik
Immerhin hat der Vertrag von Maas-
tricht unter dem massiven Druck des Europäischen Parlaments die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungpoitik (GSVP) institutionell im primären Europa-Recht der Verträge verankert und weiterentwickelt. Seit 2024 hat die EU-Kommission mit dem Litauer Andrius Kubilius erstmals einen Kommissar für Verteidigung und Weltraum, der sich die Stärkung der militärischen Abschreckungsfähigkeiten der EU zum Ziel gesetzt hat.
Neue Möglichkeiten zu gemeinschaftlichem sicherheitspolitischem Handeln und zur Entwicklung gemeinsamer Verteidigungsstrukturen der EU bieten auch die sogenannte Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO); außerdem die Europäische Verteidigungsagentur EDA sowie der Europäische Verteidigungsfonds (EVF) und Rechtsinstrumente zur gemeinsamen Beschaffung von Rüstungsgütern (EDIRPA) mit einem Etat von 300 Milliarden Euro sowie zur Förderung der Produktion von Munition und Flugkörpern (ASAP). Die Einführung eines mit 150 Milliarden Euro dotierten Darlehensinstruments namens „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“ (SAFE) dient ebenfalls der Unterstützung von Mitgliedstaaten bei Investitionen für wichtige Verteidigungsbereiche.
Insgesamt hat die EU in den letzten Jahren mit diesen Instrumenten ihre sicherheitspolitischen Strukturen weiterentwickelt, um gemeinschaftlich die Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten, wie dies vor wenigen Jahren manchen nationalen Regierungen noch unvorstellbar erschien. Das Europäische Parlament fordert darüber hinaus weiter eine vollwertige Europäische Verteidigungsunion.
Aktuell wird unter dem Eindruck des Angriffskriegs Rußlands auf die Ukraine an einer Neustrukturierung, Ertüchtigung und Standardisierung der europäischen Rüstungsindustrie gearbeitet, was sie in die Lage versetzen soll, Rüstungsgüter im erforderlichen Tempo herzustellen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat für die militärische Unterstützung der Ukraine zudem enorme Ressourcen der EU mobilisiert und bewiesen, was möglich ist, wenn ein politischer Wille besteht. Das kann allerdings erst der Anfang sein, denn um weltpolitisch unabhängig und nicht mehr erpreß-
bar zu sein, benötigt die EU eine gemeinschaftliche stehende Armee mit atomarer Bewaffnung, die unabhängig von der NATO im Sinne einer militärischen Friedenssicherung wirksam agieren kann. Dafür bleibt der EU wenig Zeit.
Moderne
Gewaltenteilung
Das institutionelle Gefüge der EU ist – ungeachtet weiterer Verbesserungserfordernisse – schon heute ein Ausdruck moderner Staatsführung der Zukunft, wie sie kein anderer Staat der Welt aufzuweisen hat. Besetzung und Arbeitsweise der EU-Institutionen verbinden Effizienz und Wirksamkeit der Regierungsarbeit mit demokratischer Gewaltenteilung und dem Ausgleich unterschiedlicher regionaler Interessen in einem supranationalen Staatsgebilde.
Die Grundpfeiler sind das vom Volk direkt gewählte Europäische Parlament, die EU-Kommission als Regierung mit 27 Ressorts von Außen- und Sicherheitspolitik, Verteidigung und Weltraum über Soziales bis Außenhandel und Wirtschaft sowie Erweiterungspolitik. Der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, ist wie die Kommission an der EU-Gesetzgebung beteiligt. Der Europäische Gerichtshof wacht als Judikative über die Einhaltung des EU-Rechts. Die politisch unabhängige Europäische Zentralbank sichert die Stabilität der Gemeinschaftswährung Euro.
Das Europäische Parlament repräsentiert mit seinen insgesamt 720 Abgeordneten die 450 Millionen EU-Bürger und in derzeit acht gemischtnational zusammengesetzten Fraktionen die verschiedenen politischen „Familien“. Dem Parlament obliegt der wesentliche Teil der EU-Gesetzgebung und die Kontrolle der EU-Kommission. Die derzeit größte Fraktion ist die christdemokratische Europäische Volkspartei (EVP), die seit Jahren von dem bayerischen Paneuropäer Manfred Weber erfolgreich und weitsichtig geführt wird.
An der Gesetzgebung ist auch der Rat der Europäischen Union als Vertretung der EU-Mitgliedstaaten mit ihren jeweiligen Ministerien beteiligt, wobei jedes Land eine Stimme hat. Bei 80 Prozent der Gesetzgebung stimmt der Rat bereits heute nach der sogenannten „doppelten Mehrheit“ ab. Diese Mehrheit kommt dann zustande, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten (15 von 27) mit Ja stimmen und diese Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren. Dadurch wird im Gesetzgebungsverfahren eine Blockade durch einzelne Mitgliedstaaten vermieden. Die geltende Einstimmigkeit in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik ist seit langem dringend reformbedürftig.
Die Regierungsbildung der EU erfolgt, indem der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten alle fünf Jahre dem Europäischen Parlament einen Kandidaten oder eine Kandidatin für die Kommissionspräsidentschaft vorschlägt. Dabei berücksichtigt er die politische Zusammensetzung des Parlaments nach dem Ergebnis der Europawahlen, das heißt, daß die vorgeschlagene Person in der Regel der größten politischen Familie des Parlaments angehört. Unterstützt eine absolute Mehrheit der Parlamentsmitglieder die Kandidatur, gilt die betreffende Person als gewählt.
Der Rat der Europäischen Union nimmt in Absprache mit der designierten Präsidentin beziehungsweise dem designierten Präsidenten der Kommission eine auf den Vorschlägen der Mitgliedstaaten beruhende Liste der designierten Kommissionsmitglieder, also quasi EU-Minister, an. Diese verfügen in der Regel über langjährige Parlaments- und Regierungserfahrung in ihren Herkunftsländern und bringen deren unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen in die EU-Politik ein, wodurch die EU-Regierung auf ein unvergleichbares Reservoir an Kompetenz zurückgreifen kann – jenseits von nationalem Filz. Da die Kommissionsmitglieder jeweils von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, gehören sie aufgrund deren unterschiedlicher politischer Färbung nicht notwendigerweise zur politischen Familie der Mehrheit im Europaparlament, was einen sachlichen Diskurs innerhalb der Kommission fördert und zudem die Kontinuität der Kommissionsarbeit – unabhängig von Wahlen in den Mitgliedstaaten – gewährleistet.
Alle designierten Kommissionsmitglieder müssen den parlamentarischen Ausschüssen, die für ihren jeweiligen Politikbereich zuständig sind, Rede und Antwort stehen. Die Ausschußmitglieder stimmen über die Eignung der Person für das Amt ab.
Der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission stellen sich dann als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Parlaments.
Bestätigt das Parlament das Team, werden die Präsidentin oder der Präsident und die übrigen Kommissionsmitglieder (derzeit 27) vom Europäischen Rat ernannt. Die Ressortaufteilung obliegt ausschließlich der Präsidentin oder dem Präsidenten der Kommission, der oder die einzelne Kommissare auch entlassen kann.
Obwohl jedes EU-Mitgliedsland ein Kommissionsmitglied stellt, vertreten diese nicht nationale Interessen, sondern die Interessen der EU als Ganzes. Innerhalb der Europäischen Kommission sind sie die Entscheidungsträger. Gemeinsam treffen sie Entscheidungen über die Strategien und Maßnahmen der Kommission und legen dem Parlament und Rat Vorschläge für Rechtsakte, Förderprogramme und den jährlichen Haushaltsplan zur Diskussion und Annahme vor. Alle Kommissionsmitglieder sind im Beschlußfassungsprozeß gleichberechtigt und für die gefaßten Beschlüsse gleichermaßen verantwortlich.
Das Europäische Parlament ist berechtigt, die gesamte politische Führung der Kommission im Amt zu bestätigen oder abzulehnen beziehungsweise abzuwählen. Die Europäische Kommission muß dem Parlament über den Vollzug des EU-Haushalts Rechenschaft ablegen.
Maßnahmen, die das Regierungshandeln der EU noch effizienter und zukunftsfähiger machen würden, sind insbesondere die Abschaffung der Einstimmigkeit im Rat sowie die Einführung des Initiativrechts für das Europaparlaments im Gesetzgebungsverfahren, das derzeit noch ausschließlich bei der Kommission liegt.
Staatliche Kompetenzen, exekutive wie legislative, die in einer globalen Welt wirksamer von der EU wahrgenommen werden können, gehören auch dorthin. Sie dürfen keinen Tag länger zersplittert und ineffektiv in zwischenstaatlicher Zusammenarbeit erfolgen. Das sind Maßnahmen, welche die Paneuropa-Union seit langem einfordert.
Wer „weniger Europa“ will, bekommt mehr Nationalstaat und damit weniger Lösungskompetenz bei internationalen Themen.