Paneuropa-Union Deutschland: Außen- und sicherheitspolitische Resolution, 14. Februar 2016

14.02.2016
Der Bundesvorstand der Paneuropa-Union Deutschland e.V.
und die Paneuropa-Jugend, versammelt am 13./14.2.2016 zu ihrer Frühjahrstagung in Würzburg,
  • im Bewusstsein der Verantwortung der Paneuropa-Union als der ältesten europäischen Einigungsbewegung für einen immer stärkeren Zusammenschluss der Völker Europas in einer starken und politisch geeinten Europäischen Union mit gemeinschaftlicher Außen- und Sicherheitspolitik, Innen- und Justizpolitik, Wirtschafts- und Währungspolitik;
  • im Bewusstsein der Verantwortung, die Europäische Union als einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiter auszubauen,
  • angesichts der aktuellen Flüchtlingsströme sowie zunehmender Bedrohungen Europas durch internationale Krisen im Osten des Kontinents und in seiner unmittelbaren Nachbarschaft;
  • angesichts der Unmöglichkeit, mit nationalstaatlichen Mitteln angemessen und nachhaltig auf die internationalen Herausforderungen der Globalisierung zu reagieren, und der gleichzeitig verbreiteten Rückfälle in nationalistische Reflexe;

haben folgende Beschlüsse zur Sicherung der Freizügigkeit der EU-Bürger sowie zur Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik gefasst:

Die Paneuropa-Union Deutschland e.V. und die Paneuropa-Jugend appellieren an das Europäische Parlament, die Kommission der Europäischen Union und den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs sowie an die deutsche Bundesregierung,

  • das europäische Grundrecht der EU-Bürger auf Freizügigkeit und die Beseitigung der Personengrenzkontrollen an den Binnengrenzen gemäß dem Schengen-Abkommen, die zu den größten Errungenschaften der europäischen Einigung gehören, gegen jedweden Versuch zu verteidigen, dieses elementare europäische Grundrecht durch die Einführung erneuter Kontrollen an den Binnengrenzen oder durch die Beibehaltung dort vorübergehend eingeführter Grenzkontrollen einzuschränken,
  • unverzüglich die wirksame Sicherung der EU-Außengrenze zu Wasser, zu Lande und in der Luft durch die EU-Institutionen und unter Kontrolle und Befehlsgewalt der Europäischen Union sicherzustellen;
  • die erforderlichen Finanzmittel sowie die technischen und personellen Ressourcen zum gemeinschaftlichen Schutz der Außengrenze und für den schnellen Aufbau einer effizienten EU-Grenzschutztruppe  bereitzustellen,
  • die erforderlichen Finanzmittel sowie die technischen und personellen Ressourcen für einen Ausbau von Europol bereitzustellen, damit diese europäische Polizeibehörde  in der Lage ist, die Bürger der EU gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus wirksam zu schützen;
  • das politische, wirtschaftliche und militärische Gewicht der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsländer, unter der Koordination der Hohen Beauftragten der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, in abgestimmter Weise zur Geltung zu bringen, um zu einer friedlichen Beilegung der aktuellen militärischen Konflikte in der Nachbarschaft Europas beizutragen;
  • insbesondere bei der Suche nach friedlichen Lösungen für den Nahen Osten den Einfluß der Europäischen Union gegenüber Regionalmächten wie Ägypten, Saudi Arabien, Israel und Iran energisch und nachhaltig im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens und der Entwicklung aller Völker der Region zu nutzen,
  • geschlossen und mit Nachdruck die Souveränität und die territoriale Integrität der Ukraine, der südkaukasischen Staaten, Moldawiens und aller anderen Länder Osteuropas zu unterstützen, ihre Annäherung an die Europäische Union zu fördern, sofern sie dies wünschen, sowie dem Dominanzstreben und den Völkerrechtsverletzungen Rußlands energisch entgegenzutreten,
  • besonders sensible Regionen Europas wie die Balkanstaaten möglichst rasch und umfassend in die europäische Integration einzubeziehen, die dort stattfindenden Friedensprozesse zu fördern sowie dem Vormachtstreben Rußlands und anderer nichteuropäischer Mächte dort Einhalt zu gebieten,
  • unter Führung der Hohen Beauftragten der EU für Außen- und Sicherheitspolitik jeweils gemeinschaftliche und für alle Mitgliedsstaaten verbindliche außenpolitische Strategien der Europäischen Union für Afrika, den Mittelmeerraum, den Mittleren und Nahen Osten sowie gegenüber Russland und der Türkei zu entwickeln und umzusetzen, um Frieden, Entwicklung und Partnerschaft zu fördern und die Interessen Europas in seiner Nachbarschaft unabhängig von Interessen dritter Mächte nachhaltig zu sichern, die erforderlichen Finanzmittel sowie die technischen und personellen Ressourcen für den schnellen Aufbau einer Europäischen Armee  bereitzustellen, die in der Lage ist, unabhängig oder gemeinsam mit den bestehenden NATO-Strukturen Frieden und Freiheit sowie die Bürger der EU und die europäischen Interessen gegen Gefahren von außen wirksam zu schützen;
  • eine gemeinschaftliche Außen- und Sicherheitspolitik  sowie eine gemeinschaftliche Entwicklungspolitik der EU unter Führung und Verantwortung der Europäischen Kommission und der Hohen Beauftragten der EU für Außen- und Sicherheitspolitik sowie unter Kontrolle des Europäischen Parlamentes zu verwirklichen;
  • beauftragt ihren Präsidenten Bernd Posselt, diese Resolution an den Präsidenten des Europäischen Parlamentes, Martin Schulz, den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, den Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, die Hohe Beauftragte der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, und an die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Angela Merkel, weiterzuleiten.

Würzburg, 14. 2. 2016