Vorfahrt für den Mittelstand

16.04.2012
von Paul Rübig MdEP

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ereits im Dezember 2008 hat der EU-Ministerrat den sogenannten „Small Business Act“ politisch angenommen und damit die zentrale Rolle des Mittelstandes für die Europäische Wirtschaft anerkannt und erstmals in einem anspruchsvollen und abgestimmten Rahmen für die ganze Europäische Union und ihre Mitglied-staaten festgeschrieben.

EU-Kommission und Mitgliedstaaten haben sich auf die Umsetzung und laufende Fortschreibung dieses Wirtschaftsförderungs-Programms verpflichtet.
Das Programm soll Firmengründungen erleichtern, den oft überbordenden Bürokratieaufwand für kleine und mittlere Unternehmen vermindern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU stärken.
Für Europas KMU bietet der „Small Business Act“ einen umfassenden politischen Rahmen und verankert den Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ in Gesetzen und politischen Konzeptionen der Europäischen Union. Der „Small Business Act“ stellt eine Reihe von Grundsätzen auf, welche die Erarbeitung und Umsetzung von Politiken auf nationaler und EU-Ebene bestimmen und für den unternehmerischen Mittelstand politische Ausgangsbedingungen schaffen sollen, um das gesetzgeberische Umfeld für KMU freundlich zu gestalten. Erklärtes Ziel dabei war es, mittelständischen Unternehmen dabei zu helfen, wachsen zu können und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Von den Festlegungen des „Small Business Act” (SBA) profitieren alle Unternehmen, die wirtschaftlich unabhängig sind und weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. 99 Prozent der Firmen innerhalb der Europäischen Union sind Klein- und Mittelbetriebe, die rund 70 Prozent der europäischen Arbeitsplätze stellen. Die Europäische Kommission hat die Zielrichtung des SBA wie folgt umrissen:
„Es ist an der Zeit, die Anliegen des Mittelstandes ein für allemal an vorderster Stelle in der Politik der EU festzuschreiben. Mit dem ‚Small Business Act‘ für Europa bekommen die KMU die volle Unterstützung der EU für ihre Interessen – alle Ressourcen Europas werden gebündelt, um den kleinen Unternehmen dabei zu helfen, wirtschaftlich erfolgreich zu sein, und um ihnen einen freien Weg in Richtung mehr Wachstum und Beschäftigung zu bahnen. In Europa und auf den globalen Märkten der Zukunft.”
Der Small Business Act hat zehn Grundsätze für eine Optimierung der europäischen Mittelstandspolitik festgeschrieben:
1. Ein Umfeld soll entstehen, in dem sich Unternehmer und Unternehmen in Familienbesitz entfalten können und in dem sich unternehmerische Initiative lohnt.
2. Rechtschaffene Unternehmer, die insolvent geworden sind, sollen rasch eine zweite Chance bekommen.
3. Regelungen sollten nach dem Prinzip „Vorfahrt für KMU“ gestaltet werden.
4. Öffentliche Verwaltungen sollen verstärkt auf die Bedürfnisse der KMU eingehen.
5. Politische Instrumente sollen KMU-ge-recht gestaltet werden, so daß die KMU leichter an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und staatliche Beihilfen besser nutzen können.
6. Für die KMU soll der Zugang zu Finanzierungen erleichtert und ein rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für mehr Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben geschaffen werden.
7. Die KMU sollen dabei unterstützt werden, stärker von den Möglichkeiten des Binnenmarkts zu profitieren.
8. Weiterqualifizierung und alle Formen von Innovation sollen auf der Ebene der KMU gefördert werden.
9. Die KMU sollen in die Lage versetzt werden, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln.
10. Die KMU sollen ermutigt werden, vom Wachstum der Märkte zu profitieren, und dafür entsprechende Unterstützung erhalten.
Im Zeitraum zwischen 2008 und 2010 haben die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen aus dem SBA umgesetzt, mit denen der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert und der Zugang von KMU zu Finanzierungsquellen sowie zu neuen Märkten unterstützt werden sollten.
Lange Zeit stellten insbesondere Firmengründungen einen großen Verwaltungsaufwand einschließlich langwieriger und komplizierter Genehmigungsverfahren dar. Dabei bestanden in den verschiedenen Mitgliedstaaten völlig unterschiedliche Anmeldungsmechanismen. Die Umsetzung des „Small Business Act“ für Europa hat für Firmengründungen deutliche Erleichterungen gebracht.
Die Europäische Kommission hat außerdem wichtige EU-Förderprogramme für den Zeitraum 2007-2013 deutlich stärker auf den unternehmerischen Mittelstand ausgerichtet. Die Mitgliedstaaten haben das wirtschaftliche Umfeld für KMU verbessert und sich dafür an den vorbildlichen Verfahren orientiert, die im Kontext der im Jahr 2000 in Feira gebilligten Europäischen Charta für Kleinunternehmen ausgetauscht wurden.
Zur Stärkung der KMU wurden seit 2008 vor allem in folgenden Bereichen Fortschritte erzielt:
● 100.000 KMU haben die Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Anspruch genommen und schufen über 100. 000 Arbeitsplätze.
● Gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sind öffentliche Stellen nun zur Zahlung an Lieferanten innerhalb von 30 Tagen verpflichtet, womit der Cashflow der Unternehmen verbessert wird.
● In den meisten EU-Mitgliedstaaten wurde der für die Gründung eines Unternehmens erforderliche Zeit- und Kostenaufwand beträchtlich verringert. So wurde in der EU der durchschnittliche Aufwand für eine GmbH-Gründung von zwölf Tagen und 485 EUR im Jahr 2007 auf sieben Tage und 399 EUR im Jahr 2010 reduziert.
● Durch gestraffte Online-Verfahren und die Möglichkeiten einer gemeinsamen Angebotsabgabe ist die Bewerbung von KMU um öffentliche Aufträge vereinfacht worden.
● Mit dem neuen EU-KMU-Zentrum in China ist der Zugang von KMU zu chinesischen Märkten einfacher geworden.
Auch wenn die Bedeutung einer raschen Umsetzung des SBA von allen Mitgliedstaaten anerkannt wurde, sind bei den im Einzelnen gewählten Ansätzen und den erzielten Ergebnissen beträchtliche Unterschiede festzustellen. Die meisten im SBA vorgesehenen Initiativen wurden zwar in die Wege geleitet, eine Überprüfung der bisherigen Umsetzung zeigt jedoch, daß für die KMU-Förderung weiterhin mehr getan werden muß.
Die Europäische Kommission ist entschlossen, den KMU weiterhin Vorrang einzuräumen. Unter Berücksichtigung der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen und zur Anpassung des SBA an die Schwerpunkte der Strategie „Europa 2020“ wurden im Rahmen der Überprüfung des SBA in einer Reihe von Schwerpunktbereichen weitere Maßnahmen vorgeschlagen:
1. Die Förderung von Investitionen und Wachstum durch verbesserten Zugang zur Finanzierung umfaßt
● den Zugang für KMU zu Kreditbürgschaften durch ein verbessertes Kreditbürgschaftssystem;
● einen Aktionsplan für einen verbesserten Zugang von KMU zu Finanzierungen, darunter Zugang zu Wagniskapitalmärkten, sowie gezielte Maßnahmen, um Investoren für die Möglichkeiten, die KMU bieten, zu sensibilisieren;
● die vereinfachte Vermittlung und Abwicklung von EIB-Krediten und EU-Instrumenten durch alle Banken, unabhängig von ihrer Größe.
2. Dank intelligenter Regulierung sollen sich die KMU auf das Kerngeschäft konzentrieren können. Erforderlich dafür sind
● verbesserte EU-Rechtsvorschriften durch die Einführung eines KMU-Tests für die Legislativvorschläge der Kommission, unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen;
● Einführung von „einheitlichen Ansprechpartnern“ in den Mitgliedstaaten zur Ver-einfachung der Verwaltungsverfahren;
● quantifizierte Zielvorgaben zur Reduzierung der „Übererfüllung“ – einer Umsetzung der EU-Richtlinien in innerstaatliches Recht, die weit über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgeht.
3. KMU sollen die Möglichkeiten des Binnenmarktes besser ausschöpfen können. Rahmenbedingungen hierfür sind
● der Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage;
● Maßnahmen zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Einziehung von Außenständen;
● Überarbeitung des europäischen Normungswesens im Hinblick auf eine KMU-freundliche Gestaltung und einfache Verfügbarkeit der Normen.
Mit der weiteren Umsetzung des „Small Business Act“ soll die Herangehensweise der Politik an die unternehmerische Tätigkeit insgesamt verbessert und das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ fest in der Politik verankert werden. Dies ist unerlässlich, um faire Ausgangsbedingungen für KMU im Wettbewerb innerhalb der EU zu vertreten und das bürokratische und gesetzgeberische Umfeld mittelstandsfreundlich zu gestalten. Nur so können kleine und mittlere Unternehmen ihre Wachstums- und Beschäftigungspotenziale voll ausschöpfen; dies bleibt eine Aufgabe von erheblicher wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bedeutung.